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Bundesregierung zum Lohnstopp bei Quarantäne

Verantwortlicher Autor: Klaus Krönert (Red. EU-Schwerbehinderung) Berlin, 25.09.2021, 17:19 Uhr
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Bild einer Tür und Schild
Bild einer Tür und Schild   Bild: cco pixabay/kroenert

Berlin [ENA] Seit einigen Tagen gibt es eine rege Debatte um den Lohnstopp bei Quarantäne und der Lohnersatzleistung nach § 56 IfSG (Infektionsschutzgesetz). Konkret heißt es in dem Abs. 1 des § 56 IfSG : "Wer auf Grund dieses Gesetzes als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger,

Seit einigen Tagen gibt es eine rege Debatte um den Lohnstopp bei Quarantäne und der Lohnersatzleistung nach § 56 IfSG (Infektionsschutzgesetz). Konkret heißt es in dem Abs. 1 des § 56 IfSG : "Wer auf Grund dieses Gesetzes als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2 Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung in Geld".

Der Paragraph soll jetzt in vielen Bundesländer für ungeimpfte, die sich hätten impfen lassen können, auslaufen. Dabei geht es nicht um Lohnfortzahlung, "sondern es geht um Lohnentschädigung für Kontaktpersonen, die in Quarantäne müssen", stellte die Bundesregierung klar und betonte dabei das "wer nicht geimpft ist und in Quarantäne muss, hat keinen Anspruch auf diese Lohnersatzleistungen." Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ergänzt: "Es ist also schon bestehendes Recht, dass der Anspruch auf Lohnentschädigung nicht besteht, wenn man „durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung …, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, … eine Absonderung hätte

Wenn geimpfte infiziert sind, die dann in Quarantäne müssen, "dann ist man im Bereich der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wenn sie infiziert sind, dann sind sie krank. Dann bleiben sie zu Hause, und dann bekommen sie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall", stellte die Bundesregierung klar. Weiter hieß es seitens der Regierung: "Das, was auch teilweise im politischen Raum behauptet wurde, ist einfach falsch. Es ist keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, um die es hier geht, sondern es geht um eine Lohnentschädigung nach dem IfSG.". Für Menschen die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, wird es wohl weiterhin Lohnentschädigung nach dem IfSG geben.

Der Gesundheitsexperte der SPD, Karl Lauterbach, warnte gestern noch einmal vor Maßnahmen die dazu führen könnten, dass infizierte mit Krankheitssymptomen nicht mehr beim Arzt melden, das Virus weiter verbreiten und sich erst dann in Behandlung begeben, wenn sich ein schwerer Verlauf ankündigt. „Wenn wir die aktuellen Impfquoten nicht drastisch steigern, dann kann die aktuelle vierte Welle im Herbst einen fulminanten Verlauf nehmen“, warnte der RKI-Chef Lothar Wieler am Mittwoch. Der FDP-Bundesvize Wolfgang Kubicki gegenüber dem Handelsblatt: „Ich halte dieses Vorgehen nicht nur für untauglich, eher für kontraproduktiv und für rechtlich unzulässig“

Hinsichtlich der Zahlen, wie hoch die Impfquote ist, gibt es ebenfalls immer wieder Verwirrungen. Erst gestern wurde angekündigt, dass Dänemark alle Corona-Einschränkungen aufheben will. Grund sei dabei die hohe Impfquote in Dänemark, die dort bei 83% liegt, allerdings berechnet auf alle Personen über 12 Jahren. In Deutschland wird, gerade medial, oft nur von einer Impfquote geredet, die sich dann meist auf die Gesamtbevölkerung bezieht. Ein Verwirrspiel, medialen Ursprungs, denn das RKI sagt zwar, dass es "gerade um den Anteil an der Gesamtbevölkerung (auch im internationalen Vergleich)" gehen würde, stellt aber in seiner eigenen Berechnung die Zahlen (vollständig geimpfter Personen vom 10.09.2021) detaillierter dar.

Kinder 12-17 Jahren: 24,7% 18-59 Jahren: 66,9% 60+ Jahre: 83,3% Gesamt: 61,9% Somit ist Deutschland von der immer definierten Herdenimmunität, die etwa einer Impfquote von 85% entspricht, weit entfernt. Natürlich könnte man auch hier noch, gerade unter Betracht der 3G- oder 2G-Regel sich auch fragen, ob für die Herdenimmunität nicht die 4.070.295 genesenen Menschen, von denen 92.598 Menschen verstarben, zu berücksichtigen sind. Allerdings wird es wohl effektiver sein, sich mit den Gedanken auseinander zu setzen, warum die Impfquote in Deutschland so gering sind und es so viele Menschen gibt, die der Impfung skeptisch gegenüber stehen.

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