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Kanzler Kurz und sein Problem mit der Justiz

Verantwortlicher Autor: Haas Wien/Österreich, 06.03.2021, 13:30 Uhr
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Kanzler Sebastian Kurz
Kanzler Sebastian Kurz  Bild: Bundeskanzleramt

Wien/Österreich [ENA] In der österreichischen Justiz herrscht seit 15. Februar helle Aufregung. Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hatte zuvor in einer Pressekonferenz, eigentlich zum Thema Lockdown, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) schwer angegriffen.

Konkret formulierte er in Bezugnahme auf die Anklagebehörde: "Es hat so viele Verfehlungen gegeben, dass ich glaube, dass es dort dringenden Änderungsbedarf gibt." Die Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt derzeit gegen Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP), einen der engsten Vertrauten von Sebastian Kurz. Ein derartiges Verhalten eines österreichischen Bundeskanzlers gegenüber der Justiz hat es bislang noch nicht gegeben, sind sich zahlreiche Juristen einig. "Der Vorwurf des Fehlverhaltens ist völlig unangebracht und zurückzuweisen", sagt Sabine Matejka, Präsidentin der österreichischen Richtervereinigung, im Interview mit dem STANDARD.

"Dass eine Staatsgewalt eine andere Staatsgewalt auf eine solche Art anschwärzt, würde man sich in einem Land wie Österreich eigentlich nicht erwarten." Jeder Beschuldigte, auch der Finanzminister, habe das Recht auf eine gerichtliche Überprüfung der Maßnahmen einer Staatsanwaltschaft, erklärt Matejka. "Aber diese inhaltliche Kontrolle ist die Aufgabe der unabhängigen Gerichte, nicht der Politik." Ähnliches ist von der Präsidentin der Vereinigung österreichischer Staatsanwälte zu hören: "Diese pauschalen Unterstellungen durch den Kanzler sorgen bei uns für Entrüstung", sagt Cornelia Koller. Die Grünen wollen die Korruptionsermittlungen gegen Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) dafür nutzen, ein umfassendes Transparenzpaket durchzusetzen.

Interimsjustizminister und Vizekanzler Werner Kogler lud daher die Standesspitzen der Richter und Staatsanwälte zu einem ersten Gespräch ins Justizministerium, um die - nunmehr auch von der ÖVP geforderte - Einrichtung eines Bundesstaatsanwalts zu besprechen. Dabei wurden die unabdingbaren Voraussetzungen und die „roten Linien“ einer Reform der staatsanwaltschaftlichen Weisungsspitze erörtert. Es konnte schnell Einigkeit darüber erzielt werden, dass oberstes Ziel einer Reform sein muss, jegliche Einflussnahme der Politik auf strafrechtliche Ermittlungsverfahren oder auch nur den Anschein einer solchen Einflussnahme auszuschließen und für höchstmögliche Unabhängigkeit zu sorgen, berichtet Cornelia Koller.

Die Ernennung muss ebenfalls möglichst unabhängig von politischer Einflussnahme erfolgen. Die größtmögliche Unabhängigkeit würde die Installation eines „Rates der Gerichtsbarkeit“ gewährleisten, also eines gesetzlich festgelegten Expertengremiums, welches alle Ernennungen im Bereich der unabhängigen Justiz vornimmt. Aber Sebastian Kurz spart nach wie vor nicht an seiner Kritik an den Staatsanwälten. So hat er in einer jüngsten Stellungnahme die Äußerung getätigt, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft solle aufgeteilt und dezentralisiert werden. Die Vereinigung österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte hält dazu in einer Aussendung auf ihrer Homepage fest:

"Wir befürworten eine Qualitätskontrolle unserer Arbeit. Sie soll wie bisher durch unabhängige Gerichte und künftig eine*n unabhängigen Generalstaatsanwalt*anwältin erfolgen. Wir Staatsanwältinnen und Staatsanwälte treten jedoch geschlossen gegen Eingriffe in bisher unangefochtene Grundsätze, die unseren entwickelten Rechtsstaat ausmachen, auf. Ein solch zentraler Grundsatz ist die Gewaltentrennung. Wir halten daher fest, dass ein Einfluss auf staatsanwaltschaftliche Ermittlungen, also in die Arbeit der dritten Staatsgewalt, durch eine andere Staatsgewalt wie etwa das Parlament, ausgeschlossen sein muss. Derartige politische Kontrolle kann höchstens die nachträgliche Überprüfung staatsanwaltschaftlicher Tätigkeit umfassen."

Der grüne Interimsjustizminister und Vizekanzler Werner Kogler wiederum überraschte nach dem Ministerrat am 24.2.2021 mit der Aussage, man habe sich auf einen unabhängigen und weisungsfreien Bundesstaatsanwalt geeinigt. Details zum Bestellverfahren und zur Amtsdauer müssten noch festgelegt werden. Kogler sprach von einer „Jahrhundertreform“ in der Justiz. Einen Zeitpunkt für die Umsetzung nannte Kogler allerdings nicht. Bleibt also lediglich die Frage offen, ob diese Einigung weitere, ungerechtfertigte Angriffe des Bundeskanzlers auf die Justiz verhindern kann.

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